Dieses Unternehmen erscheint mit komplett unseriös. Und hier die Punkte in Kurzform:
- keine Antwort auf Schreiben
- lange Reaktionszeiten auf Schreiben (mehr al 5 Tage)
- falsche Behauptungen, obwohl aus den Unterlagen alles richtig heraus zu lesen ist
- Abbuchung von Rechnungn vom Konto, obwohl kein Einzugsermächtigung mehr vorliegt
- Verschieben der Verantwortung auf Partner, in der Hoffnung, damit die Fristen zum Widerruf zu überschreiten, oder diese Möglichkeit ganz auszuhebeln.
Ich kann nur warnen . lasst die Finger von dem Unternehmen. Das einzig klar ist das Wort im Namen.
Trotz meiner Browser-Einstellung "Do not track" erhalte ich nach dem Besuch der Klarmobil-Website nervige Anzeigen auf anderen Websites. D.h. Klarmobil ignoriert eine wichtige Privacy-Regel.
Auf Grund einer AGB-Änderung habe ich bereits im Mai 2010 meine Verträge mit diesem Anbieter per Einschreiben/Rückschein gekündigt. Jetzt (April 2014) erhalte ich eine neue Gebührenrechnung über 2,00 EUR.
Die SIM-Karten wurden mit dem Kündigungsschreiben zurück gesandt. Hier besteht m E. durchaus der Verdacht, dass es sich um Betrug handelt.
Ergänzung: Ich habe mich schriftlich an den Kundenservice gewandt und erhielt nach einer Weile die Antwort, dass ich gegen die AGB-Änderung keinen Widerspruch erhoben hätte aber man schreibt die Rechnung "aus Kulanz" wieder gut.
??? Ich habe nicht nur der Änderung widersprochen, sondern sogar die bestehenden Verträge gekündigt.
Lesen und das Gelesene verstehen scheint dort auch ein Problem zu sein.
Noch eine Ergänzung: Jetzt erhalte ich eine neue Rechnung über EUR 10,90.
Allem Anschein nach hat man versucht die unberechtigte Rechnung über EUR 2,00, die angeblich gutgeschrieben wurde, abzubuchen. Da diese Kontoverbindung nicht mehr existiert hat das natürlich nicht funktioniert. Nun wurden noch EUR 8,90 an Retouregebühren draufgesattelt.
Wieder habe ich mich an den Kundenservice gewandt und habe zur Antwort erhalten, dass man meine Kündigung erhalten habe und diese würde zum ***** wirksam. Wie bereits erwähnt erfolgte meine Kündigung im Mai 2010. Die Sim-Karte wurde damals bereits zurückgesandt. Dies für sich ist bereits ein Kündigungsmerkmal.
Besonders süss in dem Schreiben von klarmobil ist der Satz: "Um von unserer Seite aus noch offene Fragen zu klären, bitten wir Sie, uns innerhalb der nächsten fünf Tage nach Erhalt dieses Schreibens anzurufen."
Ohne Worte.
Interessant ist auch ein bericht im c´t magazin:
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Anscheinend erfolgt diese besondere Art der "Abzocke" inzwischen im großen Stil.
Bei Kündigung eines Auftrags innerhalb der 14 Tage Frist per E-Mail keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Servicehotline mit 0,99 Cent/Min ab Gesprächsbeginn recht teuer.
Die verlangen bei der Anmeldung eine Meldebescheinigung. Das Diskriminiert die Obdachlosen und Ausländern. Ansonsten ist für alle anderen unsinnig, kostet unnötig Geld und Zeit - einfach nur nervig.
Telefonisch wurde mir eine Handykarte von Klarmobile für 20 € angeboten.Dieses Angebot nahm ich an. Die Karte wurde mir auch umgehend zugesand. Die entsprechenden Nummern zur Verwenung wurden mir aber nie mitgeteilt. Auch auf mehrmalige Anfrage per E-Mail kam keine Rückantwort. Dafür aber ständige Mahnung mit erheblichen Gebühren für die 20 €. Ich fühle mich über den Tisch gezogen.
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...Unzulässige Gebührenklauseln bei klarmobil
Laut der Entscheidung des Landgerichts Kiel vom 17. März dieses Jahres (18 O 243/10) darf ein Mobilfunkanbieter nach einer Kündigung keine Gebühr für die Erstattung des Restguthabens verlangen. Klarmobil-Kunden sollten dafür 6 Euro zahlen. Mobilfunkunternehmen seien jedoch zur Erstattung des restlichen Guthabens gesetzlich verpflichtet. Auch drei weitere Klauseln in den AGB zu Prepaid-Verträgen von klarmobil sind unwirksam.
Der Discounter setzte seinen Kunden für jede Mahnung 9,95 Euro in Rechnung. Auch das ist laut Gericht unzulässig, da die Kunden die hohen Mahnkosten bereits ab der ersten Mahnung zahlen sollten. Wird die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos fällig, verlangt klarmobil gar 19,95 Euro. Hier kalkuliert der Mobilfunkdiscounter nach Ansicht der Richter aber unzulässigerweise auch allgemeine Personalkosten in die Gebühr mit ein. Das Gericht bewertete die angesprochenen Gebührenklauseln laut vzbv als unangemessene Benachteiligung des Kunden. ...
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