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ACHTUNG: Hinter maxxim steckt – wie hinter vielen anderen vermeintlich günstigen Labels (simply, victorvox, discotel, discoplus, diskosurf, eteleon, usw., usw.) die simply communication GmbH., die wiederum der Fa. Drillisch AG gehört. Nicht nur viele Kunden dieser Firma berichten im Netz darüber, dass sie sich durch diese betrogen fühlen. Den dringenden Verdacht betrügerischer Manipulationen durch Drillisch bzw. das Tochterunternehmen „simply“ hatte Ende 2011 auch die Deutsche Telekom, als sie Strafanzeige gegen die Firma wegen Betrugs in Millionenhöhe stellte und die Geschäftsbeziehungen zu dieser Firma fristlos kündigte - siehe u.a. auch ***** . Der wichtigste Warnhinweis für Privatkunden dürfte darin bestehen, dass es sich bei den unzähligen Labels der Drillisch AG entgegen dem äußeren Anschein *nicht* um Prepaid-Tarife handelt und solchermaßen *keine* Kostenkontrolle gegeben ist. Maxxim und Co. geben sich zwar alle Mühe, ihren Tarifen den Anschein eines Prepaid-Tarifs zu geben: Stets ist auf den Websiten der Firma von „Prepaid“ die Rede und von erforderlicher „Aufladung“ des „Guthabens“. Selbst in den AGB wird an mehreren Stellen der Eindruck erweckt, dass es sich um einen Prepaid-Tarif handele. So heißt es darin an einer Stelle: „Die maXXim-Dienstleistungen können nur genutzt werden, wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist.“ An anderer Stelle steht sogar: „Die Preise für die Mobilfunkdienstleistungen gemäss der geltenden Preisliste werden vom Guthaben in Abzug gebracht. Laufende Gespräche werden bei Verbrauch des Guthabens sofort unterbrochen.“ In einem anderen Abschnitt steht indes zu lesen: „Der Diensteanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen und Verbindungen zu Diensten von Drittanbietern verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann.“ Was damit wirklich gemeint ist, ergibt sich erst an ganz anderer Stelle in den AGB. Dort heißt es nämlich: „Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (…) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen.“ Diese Tricksereien sind im Netz zwischenzeitlich unter dem Begriff „Pseudo-Prepaid“ bekannt. Im Klartext bedeutet es, dass maxxim, simply und Co. sich vorbehalten, das Guthabenkonto des Kunden in bestimmten Fällen auch ganz tief in die roten Zahlen rutschen zu lassen. ***** Dazu hat das Unternehmen einige Kostenfallen aufgestellt. So verlangt maxxim etwa mit knapp zwei Euro pro angefangener Minute („1,99 Euro“) derzeit mehr als das Sechsfache des marktüblichen Tarifs (0,29 Euro pro Minute) für ein Telefonat in das benachbarte Ausland (Stand 06/2012). Wer also im Vertrauen auf die Kostenkontrolle seines vermeintlichen Prepaid-Vertrags etwas länger mit Freunden oder Familie im Ausland telefoniert, muss sich nicht wundern, wenn er – natürlich erst viele Stunden später – von maxxim, simply und Co. zum Ausgleich eines „unterschrittenen“ Guthabens in Höhe mehrerer hundert Euro aufgefordert wird. Noch sehr viel dramatischere Züge kann diese Trickserei bei Datenverbindungen ausfallen. Maxxim kassiert derzeit – allein innerhalb Deutschlands - einen halben Euro (49 Cent) pro MB. Wer ein internetfähiges Handy besitzt und auch Datendienste nutzt, kann also schnell eine sehr, sehr böse Überraschung erleben. Erst unlängst hat ein Mobilfunk-„Discounter“ versucht, einem Kunden 14.727,65 Euro (!) für die eineinhalbtägige Nutzung von Datenverbindungen (Download von lächerlichen 750 MB) abzupressen. In diesem Fall hatte die Firma das allerdings nicht mit der Masche „Postpay trotz Prepaid“ versucht, sondern hatte die vom Kunden eingestellte "automatische" Aufladung ausgenutzt: Im Sekundentakt wurden jeweils 10 Euro aufgeladen und "verbraucht". Immerhin wurde die Klage des „Discounters“ gegen den Kunden vom Gericht abgewiesen. Das Urteil findet sich hier: ***** Das Urteil ist anonymisiert, so dass keine Aussage darüber möglich ist, welches Unternehmen hier seinen Kunden derart auszuplündern versucht hat. Der nicht-geschwärzte Bereich im Urteil sieht so aus: In dem Rechtsstreit der S |||||||||| C |||||||||||||||| GmbH vertreten d. d. Geschäftsführer P |||||||||| C |||||||||, V |||||| C ||||||||| und A |||||||| D ||||||| ||||||||||||||||||||||||||||||-Straße |||, 6 |||||||| Maintal Man könnte diese Information jetzt mit den Impressa einschlägiger Mobilfunk-„Discounter“ vergleichen. So enthält etwa das Impressum von Simply - das ist übrigens laut AGB der Vertragspartner des Kunde bei maxxim – nachstehende Angaben: Simply Communication GmbH Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 D - 63477 Maintal mit den Geschäftsführern Paschalis Choulidis, Vlasios Choulidis und André Driesen sowie Herbert Borghs. Etwas klarer wird die Sache vielleicht auch, wenn man diesen Artikel zu Ende liest: ***** Jeder muss natürlich selbst für sich entscheiden, ob er mit solchen Unternehmen Vertragsbeziehung eingehen will. Es soll ja auch Menschen geben, die darauf vertrauen, dass sie stets hinreichend durch Politik, Polizei und Justiz geschützt sind. Viel Glück bei der Wahl eines seriösen Mobilfunk-Anbieters! Weitere lesenswerte Links: ***** ***** ***** ***** ***** http://forum.golem.de/read.php?25007,1307988 ***** *****
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