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Auch hier sehen wir wieder eine schön gestaltete Seite einer deutschen Klinik. Hatte eine gute Zeit dort.
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Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs: Kündigung wegen Kritik an Arbeitgeber(Vivantes) unrecht Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte "Whistleblower" - Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Im konkreten Fall hatte die Berliner Altenpflegerin ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, des Betrugs beschuldigt. Vivantes habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Schließlich erstattete sie im Dezember 2005 Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Betrugs. Daraufhin war die Altenpflegerin fristlos gekündigt worden. Die Klägerin war zuletzt vor dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt ***** Euro zu. Gegen das Urteil einer kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. *****
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