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84%
Die Sicherheitsbewertung von WOT basiert auf unserer einzigartigen Technologie und den Bewertungen der Community-Experten.
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Ja
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93%
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Pressemitteilung von und für jedermann.
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Hier kann jeder seinen Müll ungeprüft abladen. Betrügerische Online-Shops erscheinen dann seriös, wenn sie in Suchmaschinen mit publizierten Positiv-Pressemeldungen auftauchen. Jouranlistisch untraggbar, rechtlich gesehen wird Betrug Vorschub geleistet. Es reicht nicht, sich im Impressum von den Inhalten und Links zu distanzieren, wenn man diesen Inhalten ausdrücklich eine PR- und Presseplattform bietet.
Hilfreich
Antwort von ptext.devor 13 Jahren
Gerne nehmen wir als Portalbetreiber zu Ihrem Kommentar Stellung: Es ist das Wesen eines Presseportals, dass Unternehmen oder Gewerbetreibende diese zum Verbreiten ihrer Unternehmenskommunikation nutzen. Mit Portalen wie ptext.de wird die Eintrittsschwelle für kleinere Unternehmen in die Pressearbeit gesenkt, das ist aber kein Freibrief für beliebige Inhalte. Es ist unseren Benutzern nicht gestattet, unkontrolliert Beiträge zu verfassen. Eine inhaltliche Prüfung der Aussagen findet nicht statt und wird im Rahmen eines Medienportals auch nicht erwartet. Gerade bei unserem Portal kann ich Ihre Kritik, der Verbraucher würde getäuscht in keinster Weise nachvollziehen. In Google News sind die Inhalte deutlich als Pressemitteilung gekennzeichnet und auch innerhalb des Portals wird stets deutlich hervorgehoben, wer die Inhalte verfasst hat. Im oberen Bereich der Seite ist - selbst für einen unbedarften Leser - mehrfach erwähnt, dass es sich um ein Presseportal handelt und was es damit auf sich hat. Sie können gerne Kritik an unserer Seite üben, aber bitte in einer angemessenen Form und bitte im Hinblick auf die Umsetzung innerhalb des konkreten Portals.
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